Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil jedes zwischen uns und unseren Kunden abgeschlossenen Vertrages. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte. Mündliche Abmachungen und Sonderregelungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung und gelten nur für den Einzelfall. Lieferbedingungen oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers erlangen nur durch unsere ausdrückliche Bestätigung Rechtswirksamkeit.
  2. Der Versand unserer Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Fehlen nähere Angaben, so wählen wir selbst die zweckmäßigste und für den Kunden günstigste Art der Beförderung.

Wenn nichts anders vereinbart, sind die Zustellkosten bis zu dem mit unserem Lastkraftwagen erreichbaren nächstgelegenen Ort der Zustelladresse (Gehsteigkante) berechnet. Darüber hinausgehende Transportleistungen sind vor Lieferung zu vereinbaren und werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet.

Wir sind stets bemüht, unsere Waren so rasch wie möglich anzuliefern. Unverschuldete Verzögerungen bei der Anlieferung, insbesondere durch ungünstiges Wetter (Regen, Hitze, Frost,…) oder Verkehrsstörungen gehen nicht zu unseren Lasten.

Sollte der Käufer oder eine von ihm bevollmächtigte Person zum vereinbarten Liefertermin nicht an der Lieferadresse anwesend sein oder für eine Vertretung vorgesorgt haben und telefonisch nicht erreichbar sein, müssen wir infolge der Verderblichkeit der Ware die Lieferung und die Ware in Rechnung stellen

  1. Wir garantieren, dass der geerntete Rasen anwuchsfähig ist. Allfällige Quantitäts- oder Qualitätsmängel sind vom Käufer bei sonstigem Verlust sämtlicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sofort bei Übernahme, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt schriftlich inklusive ausführlicher Dokumentation anzuzeigen.
    Unterschiede in Farbe und Aussehen aufgrund der unterschiedlichen Feldstücke sind nicht als Qualitätsmangel anzusehen.

Wir sind berechtigt, uns von den gesetzlichen Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung durch Austausch des mangelhaften Rasens gegen einen mängelfreien zu befreien und einen fehlenden Rasen nachzuliefern.

Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, welche über den Wert der gelieferten Ware hinausgehen, sind ausgeschlossen.

  1. Die Verlegung des Rollrasens wird nicht durch den Verkäufer vorgenommen. Bei sonstigem Verlust jeglicher Gewährleistungsansprüche obliegt es dem Käufer, die umgehende fachgerechte Verlegung sofort nach Erhalt durchzuführen. Nach der Verlegung bis zum ordnungsgemäßen Anwachsen des Rasens am Mutterboden ist für eine ausreichende Bewässerung zu sorgen.

Der Käufer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass ein mangelfreies Anwachsen des Rasens an den Mutterboden nur durch eine entsprechende Pflege durch den Käufer möglich ist.

  1. Unsere Rechnungen sind zahlbar netto Kassa spätestens 7 Tage nach Rechnungslegung. Bei nicht fristgerechter Zahlung gelangen Verzugszinsen in der Höhe von 1 % pro Monat zusätzlich der hierauf entfallenen gesetzlichen Mehrwertsteuer zur Verrechnung. Die Verbindlichkeiten des Käufers können durch Aufrechnung allfälliger ihm zustehender Forderungen nicht aufgehoben werden. Handelt es sich beim Käufer um einen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, gilt dieses Aufrechnungsverbot mit den Einschränkungen des § 6 Abs. 1 Ziffer 8 KSchG.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers und verpflichtet sich der Käufer im Falle der Weiterveräußerung der Ware, diese Verpflichtung an den Dritten zu überbinden. Der Käufer verpflichtet sich, in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen die Kunden darüber zu informieren, dass das Eigentum erst nach vollständiger Bezahlung durch den Käufer auf diesen übergeht.

Der säumige Kunde muss für sämtliche außergerichtliche Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen aufkommen.

  1. Für den Fall, dass es sich beim Käufer um einen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handelt, gilt ein Rücktrittsrecht im Sinne des § 3 Abs. 1 KSchG als vereinbart. § 3 Abs. 1 KSchG lautet:

„…… Rücktrittsrecht

Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss beziehungsweise Warenlieferung zu; wenn der Unternehmer die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält.“

  1. Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, das Bezirksgericht Gänserndorf. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart.